: Richter fällten mildes Urteil im Inzest-Prozess
JUSTIZ Rentner wurde nach 30 Jahren Sex mit der Tochter nur zu knapp drei Jahren Haft verurteilt
NÜRNBERG dpa/taz | Mildes Urteil im Inzestfall von Willmersbach: Ein Rentner, der mit seiner Tochter über Jahrzehnte Geschlechtsverkehr hatte, ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Das Landgericht Nürnberg verurteilte den 69-Jährigen am Montag wegen Inzests lediglich zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt 247 Fälle von Vergewaltigung angeklagt: Sie forderte 14 Jahre Haft für den Mann, der mit seiner Tochter drei Kinder zeugte, von denen zwei starben.
Die heute 46-Jährige warf ihrem Vater im Prozess vor, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tod bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Sie schilderte ein jahrzehntelanges Martyrium, das begonnen habe, als sie ein Teenager war. Der Vater sprach von einvernehmlichem Sex. Wegen der Verjährungsfrist von 20 Jahren konnte er wegen der Vorfälle vor 1991, also auch zu Zeiten der Minderjährigkeit der Tochter, nicht mehr angeklagt werden.
Das Gericht folgte der Darstellung der Verteidigung und begründete das Urteil mit der mangelnden Glaubwürdigkeit der Tochter. Der Vorsitzende der 2. Strafkammer, Günther Heydner, sagte, die Aussagen der 46-Jährigen steckten voller Widersprüche. Damit sei der Vorwurf der Vergewaltigung nicht mehr haltbar. BD