: Hartz IV: Streit um Zuständigkeit
DORTMUND afp/taz ■ Nach dem Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV Reformen wird darüber gestritten, wer für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig sein soll. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup will die Aufgabe komplett an die Bundesagentur für Arbeit zurückgeben. Der Deutsche Landkreistag wandte sich gegen den Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), die Verwaltung den Kommunen und Arbeitsagenturen getrennt zu übertragen. BA-Vorstand Heinrich Alt warnte davor, voreilig auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren: „Die Politik muss uns in den Kommunen genügend Zeit lassen.“ Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die von Kommunen und Arbeitsagenturen betriebenen Arbeitsgemeinschaften („Argen“) verfassungswidrig sind.