CHRISTIAN RATH ÜBER DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER : Privilegien für reiche Erben
Das war ja auch das Mindeste. Finanzminister Schäuble hält trotz Kritik aus der Wirtschaft und der Union an den Plänen zur Reform der Erbschaftsteuer fest. Von einer ernsthaften Reform sind diese aber immer noch weit entfernt.
Nach wie vor sollen Erben von Unternehmen grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit werden – angeblich, um Arbeitsplätze zu sichern. Ob Arbeitsplätze überhaupt gefährdet sind, muss in der Regel aber nicht überprüft werden, sondern wird einfach unterstellt. Dieses extrem unternehmerfreundliche Konzept gilt seit 2009 und wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert. Nur bei Großunternehmen forderte das Verfassungsgericht eine Prüfung, ob das Steuergeschenk überhaupt notwendig ist.
Diese Pflicht will Schäuble nun so umsetzen, dass ab einem Erbfall von mehr als 20 Millionen Euro geprüft wird, ob die Steuer auch aus Privatvermögen finanziert werden kann. Aber dieser Ansatz ist doppelt halbherzig. Denn für die Steuerpflicht soll höchstens die Hälfte des Privatvermögens eingesetzt werden (und das geerbte Unternehmen soll natürlich überhaupt nicht belastet werden). Solche Privilegien bekommen nur reiche Unternehmenserben. Alle anderen Steuerpflichtigen haften mit dem gesamten Privatvermögen.
Harmlos ist auch, dass diese Prüfung auf Erbfälle ab 20 Millionen Euro beschränkt wird. Wer ein 18 Millionen Euro wertes Unternehmen erbt, muss keine Erbschaftsteuer bezahlen, auch wenn er vorher schon superreich war und die Erbschaftsteuer locker aus seiner Privatschatulle bezahlen könnte.
Dass Schäuble für dieses Reförmchen angegriffen wird, zeigt, dass es hierbei gar nicht um Arbeitsplätze, sondern vornehmlich um die Privilegien der reichen Erben geht.
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