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Rechte dürfen ins ICC

■ Die „Deutsche Volksunion“ kann tagen / Eine Strafanzeige blieb erfolglos / Keine Rechtsgrundlage

Die rechtsextreme „Deutsche Volksunion“ darf morgen im Internationalen Congreß Centrum ihre Jahresversammlung veranstalten. Gestern noch hatte eine Berlinerin versucht, das Treffen in letzter Minute mit einem Strafantrag zu verhindern. Sie bezog sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt, das vor Jahren eine Veranstaltung der NPD untersagt hatte. Das Frankfurter Gericht argumentierte mit dem Grundgesetzartikel 139, der u.a. das Verbot nationalsozialistischer Betätigung regelt. Der Artikel 139 des Grundgesetzes findet sich wortgleich in der Verfassung von Berlin. Trotzdem sieht der Staatsanwalt, der den Antrag auf Raumverbot für die NPD gestern auf den Tisch bekam, keine Möglichkeit, die Versammlung „unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu verhindern“. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts war im Berufungsverfahren vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Herbst 1985 aufgehoben worden. Das Hauptargument: Mit dem Abschluß der „Entnazifizierung“ sei der Artikel 139 „gegenstandslos geworden“. Dies sei, so der Berliner Staatsanwalt, „herrschende Auffassung“ der Gerichte.

Die jüdische Gemeinde Berlin hatte zunächst ebenfalls eine Klage erwogen. Nach Rücksprache mit einem Anwalt wurde das Vorhaben aber wegen „zu geringer Erfolgsaussichten“ fallengelassen. Die jüdische Gemeinde hat nun in einem nichtöffentlichen Brief bei Wirtschaftssenator Pieroth gegen die Raumvergabe protestiert.

ccm

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