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■ Warum eine „Scheinehe“ unsere Belange beeinträchtigt

Ghana! Wie einfach ist es, einen billigen Sonnen-Urlaub oder mehr zu buchen, diverse Fluglinien bringen uns dorthin, selbstverständlich. Nun ist eine Frau in unser Land gekommen, will unbedingt hier leben – warum auch immer. Wenn man sich nur einen Augeblick die soziale Bedeutung der Familienbande an der afrikanischen Westküste vor Augen führt, so leuchtet ein, daß erhebliche Motive für die freiwillige Entwurzelung vorhanden sein müssen.

Aus dem Urteil: „Ihre Anwesenheit beeinträchtigt die Belange der Bundesrepublik Deutschland.“ Der Begriff der „Belange“ sei „weit zu verstehen“, umfasse die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, werde gleichzeitig durch unsere „Wertordnung“ begrenzt. „Seine Anwendung verlangt eine zukunftsbezogene Prognose.“ Die Beeinträchtigung müsse sich auf einen „bedeutsamen Sachverhalt“ beziehen, nach dem der „die weitere Anwesenheit des Ausländers von vornherein nicht tragbar erscheint“. Warum also nicht? Sie hat geheiratet ohne die Absicht, eine „eheliche Gemeinschaft herzustellen.“ Da gibt es für das deutsche Recht keinen Ermessensspielraum mehr – die Frau ist „untragbar“.

Klaus Wolschner

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