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Wettfischen verboten!

■ Bremer Staatsanwaltschaft hält Wettangeln für Tierquälerei Polizei will Veranstalter bestrafen

Die Bremer Staatsanwaltschaft will das Töten von Fischen bei Wettbewerbsveranstaltungen künftig als Tierquälerei strafrechtlich verfolgen. Mit dieser Entscheidung reagierte die Staatsanwaltschaft jetzt auf eine Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes, die sich gegen ein „Bundesjugendfischen“ des Bremer Sportfischer-Verbandes vom 26. und 27. August letzten Jahres richtete. Diese Veranstaltung habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, stellte die Staatsanwaltschaft jetzt klar. Von einer Strafverfolgung der beteiligten Personen sei nur wegen der bislang bestehenden „unklaren Rechtslage“ abgesehen worden.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des erweiterten Schöffengerichts Hamm vom 18. April vergangenen Jahren. Das Gericht hatte die Veranstalter ei

nes Wettangelns wegen Tierquälerei zu Geldstrafen verurteilt.

Die Bremer Polizei, die gegen das „Bundesjugendfischen“ noch nicht eingeschritten war, will gleichartige Veranstaltungen künftig verbieten, weil allein der „sportliche“ Anlaß nicht das Töten von Fischen rechtfertigen könne. Diese Rechtsauffassung trage der sich in letzter Zeit wandelnden Einstellung zum Tierschutzgedanken Rechnung, indem althergebrachte sportliche oder gesellschaftliche Anlässe nicht mehr ohne weiteres zur Rechtfertigung tierschutzwidriger Handlungen herangezogen werden könnten.

Nach Meinung der Bremer Staatsanwaltschaft erlaubt das Tierschutzgesetz die Tötung eines Wirbeltieres, also auch eines Fisches, nicht „ohne vernünftigen Grund“.

dpa/taz

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