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Richter und Spitzel

■ Gespräch zwischen Justizsenator Rehlinger und Staatsanwalt Treppe: Künftig sollen Richter wissen, ob der Angeklagte Spitzel ist

Wenn künftig V-Männer vor Gericht stehen, dann soll der Richter wenigtsens von deren Tätigkeit Kenntnis erlangen. Eine etwas magere Aussage des Jusitzpressesprechers nach einem Gespräch zwischen dem Justizsenator Rehlinger und den Generalstaatsanwälten Treppe und Schulz.

Die Entarnung des Ex-V-Mannes Steffen Telschow, der im Rahmen seiner VS-Tätigkeit am 30.9.89 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, gab den Anlaß für das Treffen der Justizoberen. Telschow hatte sich nach seiner Festnahme beim Staatsanwalt Schweitzer als V-Mann offenbart und dann mit dem Anklagevertreter einen Deal vereinbart. Ohne daß der Richter eingeweiht wurde, verabredete der Staatsanwalt mit Telschow, daß dieser die ihn belastenden Aussagen eines Polizeibeamten einräumen sollte um dann im Gegenzug mit einer relativ niedrigen Bewährungsstrafe davonzukommen. Eine Praxis, die von Justizbobachtern als durchaus üblich bei VS -Mitarbeitern bezeichnet wird. Pikanterweise hat Telschow später vor dem Untersuchungsausschuß glaubhaft gemacht, er habe den ihm zur Last gelegten Stein gar nicht geworfen.

Folgt man der neunzeiligen Pressemitteilung aus dem Justizsenat, haben Generalstaatsanwealt und Justizsenator die Frage der begangenen Rechtsbeugung im Fall Telschow geschickt abgebogen. Lapidar heißt es: „Die besonderen Umstände dieses Falles hätten (in die Gerichtsverhandlung, d. Red.) eingeführt werden sollen. In künftig vergleichbaren Fällen wird entsprechend verfahren werden“.

Freispruch Telschow

Steffen Telschow wurde am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen. Ihm war angelastet worden, im Mai vorigen Jahres mit einem Katapult von einem Fenster aus einem Haus in der Grüntaler Straße in Wedding auf einen Mann und ein Auto im Hof geschossen zu haben.

taz

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