: Tarifvertrag rechtswidrig?
Eine tarifvertragliche Festschreibung des Ladenschlusses ist nach Auffassung des Bundeskartellamtes rechtswidrig. Die Berliner Wettbewerbshüter werten das Bestreben der Gewerkschaften, mit einem Tarifvertrag eine Lockerung des Ladenschlusses zu unterlaufen, als einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Wie ein Sprecher des Bundeskartellamtes bestätigte, hatte die Behörde diese Auffassung dem Landgericht Berlin mitgeteilt, das einen Rechtsstreit zwischen den Kaufhauskonzernen Hertie und Karstadt gegen die DAG zu entscheiden hatte. Das Gericht folgte jedoch der Auffassung der Wettbewerbsjuristen nicht. Der Streit geht jetzt in die nächste Instanz. Sein Ausgang hat insofern grundsätzliche Bedeutung, weil bei einem Erfolg der Linie des Kartellamtes die Gewerkschaften nicht mehr die Möglichkeit hätten, mit Hilfe des Tarifvertragsrechts gegen den von ihnen bekämpften Dienstleistungsabend vorzugehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen