Da lacht Herr Kaiser: Kein Versicherungsfall

■ Waren frische Finger falscher Braten für Dackel?

Beim Spalten eines halbaufgetauten Eisbeins soll es passiert sein: Dem 54 Jahre alten Kfz- Meister aus Nienhorst (Kreis Celle) rutschte der Braten vom Hackklotz, das Beil traf Daumen und Zeigefinger der linken Hand. Und weil die anschließend durch die Luft flogen und gierig von den beiden Dackeln des Meisters vertilgt wurden, fehlten sie auf dem Richtertisch des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle als Beweismaterial. Die Juristen mußten sich mit der Klage des verstümmelten Autoexperten gegen seine Unfallversicherung befassen, die rund 30 Prozent der für ein derartiges Malheur vorgesehenen Summe, letztlich 140.000 Mark, überweisen sollte.

Das Unternehmen hingegen glaubte einen falschen Braten zu riechen und zahlte nicht. Die Richter kamen jetzt mit Hilfe eines gerichtsmedizinischen Sachverständigen ebenfalls zu dem Schluß: So kann der Verlust der beiden Finger nicht vonstatten gegangen sein. Die Klage wurde abgewiesen, die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, teilte ein Sprecher am Freitag mit. (Ak.: 8 U 89/91).

Nach Darstellung des inzwischen zum Umschüler gewordenen ehemals selbständigen Kfz-Meisters ereignete sich der blutige Zwischenfall kurz vor Weihnachten 1988. Sowohl in erster Instanz vor dem Lüneburger Landgericht als auch vor dem OLG in Celle mußten sich Gutachter mit Reaktionszeiten und Art der Verletzung befassen. Die Experten meinten, die Story des Klägers könne nicht zutreffen. Die Dauer des Beilhiebes von rund 140 Millisekunden hätte nicht ausgereicht, um die Hand aus der Greifposition in Flachlage zu bringen.

Ergebnis hätte auch eine ganz andere Verletzung sein müssen, nicht aber die heute sichtbare saubere und glatte Abtrennung. „Positiv feststellen wie es wirklich gemacht wurde, können wir auch nicht“, stellte das Gericht fest. Es sei davon auszugeben, daß die Verletzung „nicht unfreiwillig“ geschah. Der Kläger hingegen erklärte, er sei mit seinem 88 Kilogramm schweren Körper ins Rutschen geraten und habe sich kurzfristig mit der linken Hand auf dem Hackklotz abgestützt, so daß der Schlag die Finger von oben traf.

Ein Motiv hätte, so ein Senatssprecher, darin liegen können, daß der Mann „eine große Zahl“ von Unfallversicherungen mit Invaliditätsversicherungsschutz abgeschlossen hatte. Weil er bei Neuabschlüssen jedoch die alten verschwiegen hatte, waren bei Eintritt des Eisbeinfalls einige bereits wieder gekündigt worden. Insgesamt hatte der Kläger seine Unversehrtheit mit drei Millionen Mark absichern lassen. dpa