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Kein Wintergarten

■ Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen

Kein Wintergarten

Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen

Das Sozialamt muß einer dreiköpfigen Familie nicht 1 200 Mark Miete für eine 89 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung mit Wintergarten bezahlen. So lautet eine am Freitag veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen. Es hatte über die Klage eines Sozialhilfeempfängers zu entscheiden, der mit Frau und Tochter aus einer Sozialwohnung in Dransfeld nach Göttingen gezogen war.

Die Behörden sträubten sich. Zu recht, wie das Gericht entschied, da der Mann „ohne triftigen Grund“ in Dransfeld ausgezogen sei. dpa

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