Bewährungsstrafe für Totalverweigerer

Ein 22jähriger Totalverweigerer ist gestern zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten billigte dem Studenten aus Lichtenberg ein Aussetzen der Verbüßung auf zwei Jahre zur Bewährung zu. Der Angeklagte war dem Einberufungsbescheid zum Zivildienst ab 2. November 1992 nicht gefolgt und ist nicht gewillt, der bis zum 31. Januar 1994 bestehenden Verpflichtung nachzukommen. Seine Dienstflucht begründete er mit dem Wegfall einer Bedrohung Deutschlands. Damit sei keine Notwendigkeit einer Verteidigung mehr gegeben und eine Wehrpflicht nicht länger erforderlich. Der Ersatz-Zivildienst diene der Lohndrückerei im medizinischen und sozialen Bereich, wodurch qualifizierten Kräften die Arbeitsplätze genommen würden. Der Staatsanwalt hatte sieben Monate Bewährung beantragt. Die Verurteilung sei erforderlich, um die Disziplin auch im Zivildienst zu wahren. Als Verteidiger des Studenten trat dessen Vater auf. Dieser beantragte Freispruch, da eine Entscheidung aus Gewissensgründen nicht kriminalisiert werden dürfe.