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„Tendenz zur Standespolitik“

■ Harte Kritik aus der GEW an Verbeamtungs-Forderung des Personalrats Schulen

Das unerwartete Einschwenken der GEW und des von ihr dominierten Personalrats Schulen auf die Linie des konservativen Beamtenbundes in der Frage der Verbeamtung von LehrerInnen (vgl. Taz vom 7.9.) hat jetzt innerhalb der Gewerkschaft Protest provoziert: „Der Beamtenstatus ist kontraproduktiv; er macht äußerlich und innerlich unbeweglich“, sagt zum Beispiel die Medienpädagogin Dagmar Gellert. Sie war von 1981 bis '86 Referentin der GEW für Angestellte und sieht ihre damalige Politik durch die heutige GEW-Forderung zerstört. „Unser Ziel war damals, ein normales Arbeitnehmer-Bewußtsein bei den Lehrer Innen zu schaffen“, erinnert sich Gellert, „der Beamtenstatus mit seiner Treuepflicht zum Staat und dem Streikverbot verhindert das.“

Auch Rainer Baltschun, Berufsschullehrer und von 1987 bis '89 Vorsitzender der Bremer GEW, möchte die „Tendenz zur Standespolitik“ in seiner Gewerkschaft „so schnell wie möglich wieder beenden.“ In seiner Amtszeit hatte die GEW — als erste Gewerkschaft überhaupt — offiziell auf Beförderungen und zusätzliche Lohnerhöhungen zugunsten von Neueinstellungen arbeitsloser LehrerInnen verzichtet. Baltschun: „Durch den Verzicht der LehrerInnen ist es an einigen Schulen zu Neueinstellungen gekommen.“

Eine solche Politik sei aber mit verbeamteten LehrerInnen nicht zu machen. Nur Angestellte könnten auf Zeit in hervorgehobene Funktionsstellen wie etwa als SchulleiterIn gewählt werden. Gellert: „Nach dem Beamtenrecht gelten Beförderungen grundsätzlich lebenslänglich — auch dann, wenn die Person zu ihren Aufgaben gar keine Lust mehr hat.“

Die Argumentation des Personalrats Schulen, der die Forderung nach einer grundsätzlichen Verbeamtungsmöglichkeit von LehrerInnen mit dem Gleichheitsgrundsatz begründet hat, halten Gellert und Baltschun auch schon deshalb für falsch, „weil auch das wieder spalten wird: von den 800 angestellten Bremer LehrerInnen erfüllen nämlich keineswegs alle die formalen Voraussetzungen für eine Verbeamtung“. Neben LehrerInnen, die nach einem Berufsverbot in den 70er oder 80er Jahren kaum noch zum Staatsdiener gemacht werden könnten, haben viele die Altersgrenze für eine Verbeamtung überschritten.

Besonders ärgerlich findet Dagmar Gellert schließlich das Argument des 300 Mark netto höheren Monatssalärs eines beamteten Lehrers. „Ich bin doch kein Parasit, dem es nur um den eigenen Vorteil geht“, meint sie, „ich bin eine Arbeitnehmerin wie alle anderen auch und muß im Zweifel für meine Rechte eben in der Tarifauseinandersetzung streiken.“

Das Rechtsgutachten des prominenten Berliner Juristen Ulrich Battis, mit dem der Personalrat Schulen seine Verbeamtungs- Forderung begründet hatte, liegt inzwischen der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) vor. Der dort zuständige Referent Peter Härtl hält die juristische Argumentation des Gutachtens zwar für „nicht abwegig“, fragt sich allerdings, was zu tun ist, wenn — wie in Bremen — gar nicht genug Planstellen für eine Verbeamtung aller 800 angestellten Lehrer Innen vorhanden sind. Ase

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