: Heftige Kritik nach REP-Urteil
Als unbegreiflich hat das Innenministerium in Hannover die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg kritisiert, dem niedersächsischen Verfassungsschutz die Beobachtung der rechtsradikalen Republikaner zu untersagen. Das OVG habe in diesem Eilverfahren sieben Monate gebraucht, um lediglich auf das Landesverfassungsschutzgesetz zu verweisen. Staatssekretär Claus-Henning Schapper warf dem Gericht in einer Erklärung am Donnerstag vor, das vorgelegte Material gegen die Republikaner überhaupt nicht geprüft zu haben. Daraus lasse sich ableiten, daß diese in aktiv kämpferischer Weise gegen die Verfassung vorgingen.
Das Innenministerium kündigte zugleich an, es werde prüfen, ob das von SPD und Grünen beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz geändert werden müsse. Eine umgehende Änderung des Gesetzes forderten unterdessen CDU-Spitzenkandidat Christian Wulff und FDP-Fraktionschef Martin Hildebrandt. Wulff sagte, der OVG-Beschluß sei alarmierend und peinlich für die rot-grüne Regierung. Wulff und Hildebrandt betonten, daß CDU und FDP im Landtag bei der Gesetzesberatung die jetzige Situation deutlich vorhergesagt hätten. dpa
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