piwik no script img

Gericht stoppt Ems-Vertiefung

■ OVG Lüneburg: Klagen sind „offensichtlich erfolgversprechend“

Im Streit um die Ems-Vertiefung mußten Meyer-Werft und Behörden einen herben Rückschlag einstecken: Die Bagger stehen bis auf weiteres still. Denn die Vertiefung der Ems auf 6,80 Meter zum Erhalt von Werftarbeitsplätzen ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gestoppt worden. Der 3. Senat wies die Beschwerden der Papenburger Meyer-Werft sowie der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom Juni zurück.

Die „Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes“ wurde vom 3. Senat damit begründet, daß die Klage von acht Ems-Fischern gegen die Vertiefung „offensichtlich Erfolg verspreche“. Dem Interesse der Fischer sei Vorrang vor dem Ausbau einzuräumen. Bei dem Planänderungsbeschluß zur Ems-Vertiefung seien deren Auswirkungen auf die Fischerei nicht in die Abwägung einbezogen worden. Im August hatte der 3. Senat des OVG Lüneburg den Baustopp des Oldenburger Verwaltungsgerichts aus formaljuristischen Gründen noch aufgehoben und zunächst grünes Licht für die Ausbaggerung der Ems gegeben.

Der Flußausbau wird von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion und der Papenburger Meyer- Werft mit Blick auf Schiffbau- Aufträge gefordert. Auch die Landesregierung in Hannover befürwortet grundsätzlich den Eingriff in die Natur, der wegen der Auslieferung großer Schiffsneubauten für notwendig gehalten wird. Ohne die Ausbaggerung wären nach Ansicht der Werft, des Betriebsrates und der politisch Verantwortlichen 1.800 Arbeitsplätze bei Meyer gefährdet.

Umweltschützer befürchten, daß die Ems in einen „Industriekanal“ ähnlich der Weser oder der Elbe verwandelt wird. Die gegen die Vertiefung klagenden Ems-Fischer gehen von einer Beeinträchtigung ihrer Fischgründe und damit ihrer wirtschaftlichen Existenz aus.

Die Bagger müßten ihre Arbeit umgehend einstellen, sagte Friedrich Huismann von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD). Nun könne nur noch das endgültige Verwaltungsgerichts- Urteil in der Sache abgewartet werden. Der WSD-Sprecher äußerte sich skeptisch zu den Aussichten: „Wahrscheinlich werden sich die Richter an der OVG- Entscheidung orientieren.“ Der Meyer-Werft laufe die Zeit davon, denn sie müsse ihre Schiffe bis zum Februar 1995 abliefern, um keine hohe Konventionalstrafe zu riskieren. Eine derartige Sanktion könne das Papenburger Unternehmen kaum verkraften.

Der Pressesprecher der Meyer-Werft, Jörg Krüger, setzte trotz des jüngsten OVG-Urteils Hoffnungen auf die noch ausstehende Entscheidung zum beantragten Ausbau der Ems auf 7,30 Meter. Für die Werft zähle einzig und allein, daß der Luxusdampfer „Oriana“ im Frühjahr 1995 ausgeliefert werden kann. Es werde aber „zeitlich sehr eng“, sagte Krüger. Auch der Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Rainer Peters, sprach von einer „OVG- Entscheidung von schwerwiegender Bedeutung für die Werft und den Standort“. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen