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Nur Justizvollzugsamt wußte Bescheid

■ Justizsenator: Anzeige wegen Knast-Übergriffen blieb hängen

Zum Bericht in der gestrigen taz, daß das Justizressort schon im Februar 1996 Hinweise auf die Mißhandlungen von Häftlingen in Oslebshausen hatte, stellte das Ressort gestern fest, die entsprechende Anzeige habe nicht dem Senator für Justiz, sondern dem Justizvollzugsamt vorgelegen. Das Amt, dessen Aufsichtsbehörde der Justizsenator ist, habe die Informationen nicht weitergeleitet. Das Ressort sei erstmals im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über den Fall Hakki B. informiert worden.

Daß das Justizressort sehr wohl Hinweise auf die Mißhandlungen hatte, ergibt sich auch aus einer Aussage des ehemaligen Justiz-Staatsrates Michael Göbel gegenüber der taz im Mai 1997 (vgl. taz 9.5.). Göbel hatte eingeräumt, daß er schon im Frühjahr 1996 von Arendt Hindriksen (Grüne) auf die Mißhandlungen aufmerksam gemacht worden sei. Er habe die Äußerungen nicht ernst genommen und einen schriftlichen Bericht angefordert, den er jedoch nie erhalten habe. Auf die Idee, beim Justizvollzugsamt anzufragen, kam er nicht. Das Justizvollzugsamt wäre verpflichtet gewesen, „außerordentliche Vorkommnisse“, zu denen auch die mutmaßliche Mißhandlung von Häftlingen gehört, an die Aufsichtsbehörde, das heißt an den Justizsenator, zu melden. taz

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