Für Saar-Journalisten wird das Leben leichter

Saarbrücken (dpa) – Die „Lex Lafontaine“, das 1994 verschärfte saarländische Pressegesetz, wird wieder gekippt. Die künftige CDU-Regierung von Ministerpräsident Peter Müller hat in ihrem 100-Tage-Programm versprochen, das umstrittene Gesetz aufzuheben und sämtliche „Bevormundungsklauseln“ zu streichen. Rückblende: Nach einem Rotlicht-Skandal und seiner Pensionsaffäre wollte der damalige Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) 1994 den überkritischen „Schweinejournalisten“ das Leben schwerer machen und ließ das Saar-Presserecht verschärfen. Seitdem müssen saarländische Zeitungen Gegendarstellungen an gleichwertiger Stelle mit gleicher Schrift und gleicher Aufmachung abdrucken – ohne Rücksicht auf Wahrheitsgehalt. Redaktionelle Zusätze, im Zeitungsjargon „Redaktionsschwanz“ genannt, sind nicht mehr erlaubt. CDU-Chef Müller spricht noch heute von einem „persönlichen Rachefeldzug“ Lafontaines, der Veröffentlichungen aus Steuerakten oder vertraulichen Behördenunterlagen unmöglich machen wollte. Bei der Saarbrücker Zeitung (SZ) führte das Gesetz zu einigen kuriosen Fällen. Etwa, als Gegendarstellungen zu blutigen Familienstreitigkeiten mal von der einen, mal der von der anderen Seite ins Blatt gerückt werden mussten. Lafontaine selbst hat sich weder als Politiker noch als Privatmann mit einem Gegendarstellungsbegehren an die Zeitung gewandt, wie von der SZ-Redaktionsleitung bestätigt wird: „Auch dann nicht, als eine satirische Fotomontage Lafontaine als einen mit der Mistgabel arbeitenden Bauern zeigte.“