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Eichel muss um UMTS-Erlöse bangen

Drei Bundesländer wollen Anteil aus Versteigerung der Mobilfunklizenzen einklagen. Rechtsgutachten vorgelegt

STUTTGART ddp/afp ■ Im Streit um die Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen wollen die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies kündigten der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel und Landesfinanzminister Gerhard Stratthaus (beide CDU) gestern in Stuttgart an.

Zugleich präsentierten sie ein Gutachten des Münchner Verfassungsrechtlers Stefan Korioth. Demnach müsste der Versteigerungserlös von fast 100 Milliarden Mark zumindest in die Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern einbezogen werden. Stratthaus kündigte an, die drei Bundesländer würden zunächst ein Ultimatum an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) stellen, sich bis zum 19. Februar zu äußern. Falls dieser die Ansprüche der Länder erneut zurückweise, werde voraussichtlich Klage eingereicht.

Eichel will die Einnahmen aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen zum Schuldenabbau nutzen und die gesparten Zinsen in Bildung und Forschung investieren. Der Finanzminister hatte immer betont, dass auch er keinen Anteil für den Bund fordere, wenn die Länder ihr eigenes Vermögen veräußerten.

Teufel findet diese Argumentation „völlig schief“. Die Versteigerungserlöse seien keine Verkaufserlöse, sondern müssten wie Gebühren behandelt werden. Dem Gutachten zufolge hat der Bund die Erlöse „ohne nennenswerten Aufwand“ erzielt. Zudem sei der Wert der Lizenzen auch nicht vom Bund geschaffen worden. Daraus ergebe sich eine gemeinschaftliche Ertragshoheit von Bund und Ländern an den UMTS-Erlösen. Selbst wenn unterstellt werde, dass dem Bund die alleinige Gebührenertragshoheit zustehe, müssten die Länder zumindest im Wege einer Neuverteilung der Umsatzsteuer an den Erlösen beteiligt werden.

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