Ein angekündigter Tod?

Die Bremer Bürgerschaft debattiert morgen über den Tod einer Bremer Studentin, umgebracht von der Nachbarin. Der Bremer Senat räumt fehlende „Sensibilität“ für Gewalttaten mit psychiatrischem Hintergrund bei der Polizei ein

bremen taz ■ Der Mord der psychisch kranken Frau K. an der Studentin Carola S. in der Neustadt hätte vielleicht verhindert werden können. Das ist der Umkehrschluss, den man aus der Antwort des Senats auf eine große Anfrage der Grünen ziehen kann. Denn als Folge der Vorfälle „wurde verabredet, das Informationssystem der Institutionen so zu gestalten, dass bei straffällig und zugleich hochgradig psychisch auffälligen Personen Informationen schneller und stärker ausgetauscht werden sollen.“

Das Gericht hatte kurz vor der Tat eine „Betreuung“ der Kranken aufhoben, der Sozialpsychiatrische Dienst kümmerte sich nicht mehr um sie. Zwar war die Polizei gerade zwei Wochen vorher am späteren Tatort gewesen, weil die Frau die Studentin angegriffen hatte. Doch informierte die Polizei nicht die Hilfsdienste. Die Senatsantwort: „Diese notwendige angemessene Informationsdichte gab es im Vorfeld der Tat vom 11. Juli nicht.“

Die Anwältin der Familie der ermordeten Carola S. wird sich bei ihrem Vorwurf der „unterlassenen Hilfeleistung“ gegen die Polizei auf die Antwort des Senats beziehen können. „Welche Maßnahmen ergriff die Polizei“, fragt der grüne Abgeordnete Matthias Güldner, „nachdem Carola S. knapp zwei Wochen vor dem tödlichen Angriff eine Körperverletzung durch Frau K. anzeigte und auf die fortwährende Bedrohung und Gefährdung der Hausbewohner durch Frau K. aufmerksam machte?“

Antwort des Senats: „Der aufnehmende Beamte fertigte nach der polizeilichen Bewertung des geschilderten Sachverhaltes eine Protokollanzeige wegen Körperverletzung und Bedrohung, die den von Frau Carola S. geschilderten Sachverhalt in wörtlicher Rede wiedergibt. Hinweise auf eine fortwährende Bedrohung und Gefährdung durch die Hausmitbewohnerin enthält die Anzeige nicht.“ Hinweise auf die psychische Krankheit habe es nicht gegeben.

Das polizeiliche Register angezeigter oder verurteilter Straftaten ist lang: Frau K. trat erstmals 1990 als Tatverdächtige kriminalpolizeilich in Erscheinung – mit Körperverletzung. 1998 gefährliche Körperverletzung, 1989 Sachbeschädigung, 2000 Sachbeschädigung, 2000 Bedrohung, 2001 Sachbeschädigung, 2002 Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Beamte, 2002 Gefährliche Körperverletzung, 2003 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, 2003 Körperverletzung. Darüber hinaus wurde Frau K. am 16. September 2000 nach einem Angriff auf einen Familienangehörigen in die Psychiatrie zwangseingewiesen. An Informationen hat es der Polizei nicht gefehlt, schließt der Datenschutzbeauftragte. Fakt ist: Die Polizei unterrichtete auch nach dem ersten Übergriff den Sozialpsychiatrischen Dienst nicht.

Der Senat hat eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Informationen eingerichtet. Er prüft, ob im Informations-System-Anzeigen (ISA) der Polizei eine bereits erfolgte Unterbringung in der Psychiatrie verzeichnet werden kann, um Polizisten die Gefahreneinschätzung zu erleichtern, wenn Anzeige erstattet wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen das, sagt der Datenschutzbeauftragte, zumal wenn die Unterbringung auf Veranlassung der Polizei passierte. Auch die Möglichkeit, dass die Polizei ihre Erkenntnisse dem Sozialpsychiatrischen Dienst mitteilt – der ahnte vom Straftatenregister der Kranken nichts – gibt es. Nur wurde „von der Mitteilungsmöglichkeit nicht ausreichend Gebrauch gemacht“, so der Datenschützer. Schlussfolgerung des Senats: „Durch geeignete Maßnahmen sollen zudem Polizeibeamte stärker dafür sensibilisiert werden, psychische Erkrankung als Hintergrund für eine mutmaßliche oder tatsächliche Straftat zu erkennen.“ kawe