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Pressefreiheit II: Rein ins Lager!

BERLIN/PARIS epd ■ Die Verurteilung des russischen Journalisten German Galkin zu einem Jahr Arbeitslager ist laut „Reporter ohne Grenzen“ (RSF) am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt worden. Das Bezirksgericht Tscheljabinsk im Ural sah demnach die Vorwürfe der Verleumdung und Beleidigung zweier Beamter als berechtigt an. RSF protestiert energisch gegen die „völlig inakzeptable“ Entscheidung, erklärte Generalsekretär Robert Ménard. Galkin hatte als stellvertretender Verleger der Tageszeitung Vecherny Tscheljabinsk und Herausgeber der Wochenzeitung Rabochaja Gazeta in mehreren Artikeln über die Veruntreuung von Geldern durch leitende staatliche Funktionäre berichtet.

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