piwik no script img

Möchtegern–Spion

Karlsruhe (dpa) -Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) hat auf Antrag von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann gegen einen 42 Jahre alten Wiesbadener ist Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Verrats von Staatsgeheimnissen erlassen worden. Der Mann war am 5. September im Rahmen einer Kontrolle an einem hessischen Grenzübergang festgenommen worden. Der Beschuldigte hatte sich Unterlagen über amerikanische Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik beschafft. Er nahm an, es würde sich hierbei um Staatsgeheimnisse handeln und wollte die Unterlagen an die DDR „verkaufen“. Da es sich nach einem Gutachten bei den Papieren nicht um Staatsgeheimnisse handelt, habe die Bundesanwaltschaft den Fall inzwischen an die Generalstaatsanwalt in Frankfurt abgegeben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen