Radiofreund bestraft

■ Urteil gegen Unterstützer von RadioDreyeckland

Freiburg (taz) - „Wegen Beihilfe zum Betreiben einer nicht genehmigten Sendeanlage“ hat das Amtsgericht Freiburg am Donnerstag den Geschäftsführer des Freundeskreises Radio Dreyeckland e.V., Karl–Heinz Grieger, zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 DM verurteilt. Der Staatsanwalt hatte fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Das Verfahren wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte während einer ED–Behandlung wurde eingestellt. Zentrale Streitfrage in dem Verfahren war, ob außer der technischen Handhabung eines nicht genehmigten Senders auch journalistisch–redaktionelle Tätigkeit einen Vorstoß gegen das Fernmeldeanlagengesetz darstellen können. Das Gericht sah in einem konkreten Fall die persönliche Moderation einer Live–Sendung durch den Angeklagten für erwiesen an, wodurch sich dieser „entscheidend an einer Sendung beteiligt“ habe und wertete dies als Beihilfe. Grieger und sein Rechtsanwalt, der Medienfachmann und SPD– Stadtrat Götz von Olenhusen, kritisierten den Prozeß als politisch motivierten Versuch, „einen medienpolitischen Konflikt auf die strafrechtliche Ebene umzuleiten“. Durch die Unterdrückung des Hörerradio–Modells werde „demokratisches Engagement von unten ausgegrenzt.“ Eine offensichtlich „politische Terminsetzung“ beanstandete der Kreisverband der SPD: Der Prozeß, dessen Beginn überraschend und kurzfristig bekanntgegeben wurde, fiel just in die derzeit laufende Frist für die Einreichung der Lizenzanträge nach dem neuen Landesmediengesetz. Bei Gericht sind derzeit noch elf weitere Strafverfahren im Zusammenhang mit Radio Dreyeckland anhängig. thomas scheuer