: Verwaltungsgericht: BGS hat Kompetenz überschritten
Hannover (taz) - Erst am Dienstag hatte noch ein Sprecher des Bundesgrenzschutzes (BGS) in Braunschweig erklärt, die Zurückschiebungen von Flüchtlingen seien im September eingestellt worden (siehe „taz“ von gestern). Doch heute sitzen schon wieder 16 Asylsuchende in Abschiebehaft. Das berichtete die Helmstedter Rechtsanwältin Claudia Fittkow am Donnerstag. Wie gestern bekannt wurde, hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht bereits am 4. September in einem Verfahren gegen die BRD, in diesem Fall vertreten durch Bundesinnenminister Zimmermann, entschieden, daß der BGS seine Kompetenzen überschritten habe. „Nach Aktenlage“, so die Urteilsbegründung, „drängt sich der Eindruck auf, daß.... sich die Grenzbehörde - irrtümlich - für befugt gehalten hat, das Asylgesuch auf seine Begründetheit oder jedenfalls Schlüssigkeit zu überprüfen. Eine solche Prüfungskompetenz steht den Grenzbehörden nicht zu.“ Damit wird der Vorwurf, den die niedersächsische Grünen– Landtagsfraktion über die Anwältin Fittkow in ihrer Strafanzeige gegen Zimmermann und BGS– Amtsleiter Nehring formulierte, zum ersten Mal gerichtlich bestätigt. Wie berichtet, werden in Helmstedt vom Bundesgrenzschutz Aufgaben übernommen, die unter die Zuständigkeit der Ausländerbehörden fallen. (Verwaltungsgericht Braunschweig, AZ: H 19/86; 5 VG D 147/86)
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