Asyl–Deal für die CSU noch nicht genug

■ Zimmermann für Grundgesetzänderung / SPD und FDP: Debatte darüber „beendet“ / Flüchtlingsrat: Grundrecht außer Kraft gesetzt

Berlin (dpa/ap/taz) - Auch nach der folgenreichen Ankündigung der DDR, die Grenze zur Bundesrepublik für Asylsuchende faktisch zu schließen, sieht Bundesinnenminister Zimmermann die Frage einer Grundgesetzänderung nicht als erledigt an. Gegenüber dem Süddeutschen Rundfunk erklärte Zimmermann gestern: „Wir müssen leider davon ausgehen, daß sich die Schlepperorganisationen und die Asylbewerber aus Iran, Libanon und anderen Ländern neue Schleusen suchen werden.“ „Auf Sicht“ sei für ihn deshalb eine Grundgesetzänderung unverzichtbar. Allerdings sollte dieses Thema erst nach den Bundestagswahlen „in einer besseren Atmosphäre“ diskutiert werden. Zimmermann - bis vor einigen Tagen noch Scharfmacher für eine schnelle Grundgesetzänderung - erklärte nun, es habe keinen Sinn, jetzt irgendwelche juristischen Pläne auf den Markt zu werfen. Demgegenüber meinten der SPD–Fraktionsvorsitzende Vogel und der innenpolitische Sprecher der FDP, Burkhard Hirsch, durch die Übereinkunft mit der DDR sei die Debatte um eine Grundgesetzänderung endgültig beendet. Der „letzte Vorwand“ für die von den Wahlkampfstrategen der CDU und CSU betriebene Ausländer– und Fremdenkampagne sei nun „entfallen“. Für viele überraschend begrüßte am Wochenende auch der sonst sehr kritische Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Bonn, Rene van Rooyen, die Übereinkunft mit der DDR als Beitrag zur „Beruhigung der Emotionen“ und „zur Versachlichung der Asyldiskussion“. Zwar seien die Tendenzen in Eu ropa, gegenüber Flüchtlingen die Grenzen zu schließen, „im allgemeinen sehr bedauernswert“. Die Bundesrepublik befinde sich jedoch in einer „besonderen Situation“, meinte van Rooyen. Mit scharfen Worten haben dagegen die bayerischen Grünen das Asylabkommen mit der DDR kritisiert. In der Praxis bedeutet die Zusage Ost–Berlins, daß man nun beispielsweise von einem Kurden, der vom türkischen Militär verfolgt werde, verlange, daß dieser sich erst einen Paß und ein poli zeiliches Führungszeugnis besorge, damit er bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat ein Visum beantragen könne. Im Iran erteile die Botschaft der Bundesrepublik nur Visa gegen Stellung einer Kaution von 30.000 Mark. Das letzte legale Loch, durch das gerade die vom Grundgesetz geschützten politisch Verfolgten vor ihren Verfolgern in die Bundesrepublik flüchten konnten, sei nun von der SPD gestopft worden. In einem offenen Brief an Bundespräsident Weizsäcker hat der Berliner Flüchtlingsrat dagegen protestiert, daß durch das Abkommen mit der DDR „ein historisch gewachsenes Grundrecht (...) faktisch außer Kraft gesetzt wird“. Einige Verwirrung bestand am Wochenende in Berlin darüber, ob die Asylregelung auch für polnische Staatsangehörige gelten soll, die sich bisher ohne ein Visum für die Bundesrepublik 31 Tage im Jahr in Westberlin aufhalten konnten. Diese Visafreiheit beruhte auf einer Order der Alliierten. Ve.