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Post darf ihre Beamten aushorchen

Münster (taz) - Die Deutsche Bundespost darf weiterhin ihre Beamten einer Sicherheitsüberprüfung der NATO–Richtlinien unterziehen. Das hat am Donnerstag der 1. Senat beim Oberverwaltungsgericht Münster in einem bundesweit bedeutsamen Urteil entschieden. Damit wurde die Klage eines 59jährigen Postbeamten aus dem westfälischen Steinfurt abgewiesen, der beim dortigen Fernmeldezeugamt seit 1971 beschäftigt ist. Der Beamte auf Lebenszeit verweigert sich seit sieben Jahren, einen ihm vorgelegten Sicherheitsbogen auszufüllen. Unter anderem wollte die Bundespost Auskünfte über Auslandsreisen, nachrichtendienstliche Kontakte, Mitgliedschaft in Parteien und den Wohnsitz in den letzten zehn Jahren, einschließlich des Aufenthalts des Ehegatten. Zudem sollte der Befragte drei nicht mit ihm verwandte Personen benennen, die Auskünfte über die persönlichen Verhältnisse des Postbeamten geben können. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Treuepflicht des Beamten, die Verfassungsrang habe, auch eine Auskunftspflicht beinhalte. Die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre werde durch eine Sicherheitsüberprüfung nicht verletzt. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (AZ: 1 A 2877/84). Werner Paczian

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