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Seichte Wellen nehmen letzte Hürde

■ Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Privatfunker zufrieden

Das „Pflichtprogramm“ ist die Aufgabe der öffentlich–rechtlichen Rundfunkanstalten. Auf diese simple Darstellung brachten gestern Vertreter der privaten Programmanbieter den Spruch des höchsten deutschen Gerichts, das in seinem Urteil festlegte: Solange der öffentlich–rechtliche Funk gesichert ist, sind an die Programmvielfalt der Privaten nicht die gleichen Ansprüche zu stellen wie an die Öffentlichen. Trotzdem betrachtet die SPD den Spruch als Erfolg, da die Maximalforderungen der Konservativen ein wenig gestutzt wurden.

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