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Asylbewerber dürfen wieder baden

(taz) - Die ca. 100 Asylbewerber der Gemeinde Dietenhofen im Landkreis Ansbach dürfen wieder ohne ärztliches Gesundheitszeugnis ins örtliche Hallenbad. Im November hatten Eltern unter Berufung auf eine angebliche Seuchengefahr per Gemeinderatsbeschluß eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung für Asylbewerber verlangt. Dienstag abend hob der Gemeinderat die diskriminierende Maßnahme aus technischen Gründen wieder auf. Da weder das Gesundheitsamt noch der Hausarzt der Flüchtlinge die Notwendigkeit für ein solches Attest sahen, habe sich die Maßnahme leider nicht durchführen lassen, erklärte der Bürgermeister. Man bedauere die mangelnde Unterstützung der amtlichen Stellen. „Wenn die Behörden mitgespielt hätten, hätten wir das durchgezogen.“

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