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Arbeitszeitgesetz ungültig

Paris (dpa) - Das französische Verfassungsgericht hat das Gesetz über die flexible Arbeitszeit für ungültig erklärt. Mit der flexiblen Arbeitszeit wollte die Regierung Chirac den Arbeitgebern entgegenkommen. Vom 1. Januar an sollten sie die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 44 Stunden ausdehnen können, ohne Überstundenzuschläge bezahlen zu müssen, wenn im Jahresdurchschnitt die wöchentliche Regelarbeitszeit von 39 Stunden nicht überschritten wird. Außerdem wurde auch Nachtarbeit für Frauen zugelassen. Staatspräsident Mitterand lehnte jedoch die Unterzeichnung ab.

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