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Experte erkennt: § 218 zu kompliziert

Das in der Bundesrepublik geltende Recht zum Schwangerschaftsabbruch ist nach Auffassung von Hans–Georg Koch, einem Experten des Max–Planck–Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, „an Kompliziertheit und Disfunktionalität kaum noch zu überbieten“. Eine Vereinfachung der Bestimmungen sei dringend notwendig, forderte er. (Fordern wir auch schon längere Zeit, z.B. Abschaffung, nä?) So würden etwa die Möglichkeiten der Sozialberatung häufig überschätzt. Es gebe Untersuchungen, nach denen 80 bis 90 Prozent der Patientinnen schon vorher entschieden hätten, ob sie das Kind bekommen wollten oder nicht. Wegen der relativ geringen Erfolgsquote der Beratung sei es fraglich geworden, ob Aufwand und Ertrag noch in angemessenem Verhältnis zueinander stünden, meinte Koch. dpa

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