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Haftstrafen für CSSR–Jazzer

■ Nach Haftstrafen für zwei Angeklagte wollen die Mitglieder der Organisation Legalisierung Staatsanwaltschaft legt Berufung ein / Solidaritätsaktionen in Großbritannien und der BRD

Prag (afp/taz) - Trotz der Proteste von Bob Geldof, Paul McCartney und Yehudi Menuhin, die zu den ersten Unterzeichnern einer Petition zur Haftentlassung ihrer Kollegen in der CSSR gehören, müssen sich die Mitglieder der Jazz–Sektion in Prag mit dem Ur teil gegen ihre führenden Vertreter zunächst einmal abfinden. Ihr Leiter Karel Srp (50) war am Mittwoch zu 16 Monaten und ihr Sekretär Vladimir Kouril (42) zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Drei Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen mit Bewährung. Das Verfahren gegen zwei weitere Mitglieder war wegen Krankheit abgetrennt worden. Das Strafmaß blieb deutlich unter den Forderungen des Staatsanwalts, der in Berufung gehen will. Die unabhängige Kulturvereinigung war 1984 von den Behörden verboten worden, hatte aber einige Aktivitäten fortgesetzt. Um die politische Dimension des Prozesses herunterzuschrauben, hatte das Gericht sich auf Anklagepunkte über die „wirtschaftlichen Aktivitäten“ der Vereinigung nach deren Verbot beschränkt. Es lobte die kulturellen Aktivitäten der Sektion. Daß die Jazzer die „milden“ Urteile nicht als „Erfolg“ werten, wurde schon kurz nach deren Verkündung in einer Pressekonferenz deutlich. Man will sich nun um eine Rehabilitierung der Angeklagten und um eine erneute Legalisierung der Organisation bemühen, erklärten Vertreter der Jazzer. Die britische Musikergewerkschaft kündigte einer Reihe internationaler Solidaritätsaktionen mit den Verurteilten an und drohte mit einem Musiker–Boykott des Landes. Die Grünen im Bundestag riefen in einer Presseerklärung Künstler und Musiker zu Spenden für die Jazz–Sektion auf. Spenden auf: Solidaritätskonto Jazz–Sektion CSSR bei Sparda Bank eG Köln, Zweigstelle Bundeshaus, Kto.Nr. 877 999 BLZ 370 605 90. er

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