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Todesurteile für türkische Rechtsextremisten

Ankara (afp) - Der vor sechs Jahren eröffnete Prozeß gegen Mitglieder der faschistischen „Partei der nationalen Bewegung“ (MHP) endete am Dienstag mit fünf Todesurteilen und neun lebenslangen Haftstrafen. Der ehemalige Chef der nach dem Militärputsch 1980 aufgelösten MHP, Alparslan Türkesch, wurde von dem zuständigen Militärgericht in Ankara zu elf Jahren, einem Monat und zehn Tagen Haft verurteilt. Er muß die Strafe allerdings nicht antreten, da er in der Zeit von 1980 und 1985 bereits 52 Monate und 28 Tage im Gefängnis saß. Er profitiert außerdem von dem 1986 erlassenen Gesetz, wonach in der Türkei nur die Hälfte von Gefängnisstrafen verbüßt werden muß, sowie der Regelung, daß jeder Monat Haftzeit um sechs Tage verkürzt wird. Türkesch ist der einzige führende MHP–Angehörige, der verurteilt wurde, die restlichen kamen mit einem Freispruch davon. Bei den fünf zum Tode Verurteilten handelt es sich um „Graue Wölfe“, wie die jüngeren Sympathisanten und Mitglieder der MHP genannt wurden und die als Schlägertrupps berüchtigt waren. Auch bei denen zu lebenslanger Haft Verurteilten handelte es sich um „Graue Wölfe“. Den 392 Angeklagten wurden Gewaltverbrechen vorgeworfen, die sie vor 1980 mit dem Ziel begangen haben sollen, eine faschistische Diktatur in der Türkei einzurichten. Der Staatsanwalt des Militärgerichts von Ankara hatte für den 70jährigen Türkesch und 41 Mitangeklagte die Todesstrafe verlangt.

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