Weiß–blaue Strategie gegen Vobo

■ Das bayerische Innenministerium weist seine Behörden an, wie gegen Volkszählungsboykotteure vorgegangen werden soll

Berlin (taz) - „Mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung“ hat das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben die Kreisverwaltungen und Erhebungstellen angewiesen, wie mit der Vobo–Bewegung umzugehen sei. Demnach sollen die Kreisverwaltungen gegen alle „Hauptakteure“ des Boykotts ein Bußgeldverfahren gemäß § 116 Ordnungswidrigkeitengesetz einleiten. „Hauptakteur“ im Sinne des bayerischen Innenministeriums „wird in der Regel sein, wer eine Boykottversammlung veranstaltet, bei einer solchen Veranstaltung als Redner auftritt, bei einem Boykottdruckwerk als presserechtlich Verantwortlicher zeichnet oder für Boykottzwecke Geld sammelt“. „Eine intensive Störung der Volkszählung kann aber auch bei einem Verteilen von Boykottmaterial oder anderen Aktionen vorliegen.“ Kommunale Einrichtungen dürfen für Boykottveranstaltungen nicht zur Verfügung gestellt werden, und auch die Errichtung von Informationsständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen soll in Bayern generell verboten sein, weist das Innenministerium an. Auch private Anfragen über den organisatorischen Ablauf der Volkszählung sollen von den bayerischen Gemeinden nicht mehr ausführlich beantwortet werden. Wichtig für die Vobo–Initiativen: Selbst das bayerische Innenministerium hält es für „generell unzulässig“, Informationsmaterial gegen die Volkszählung ohne richterliche Genehmigung zu beschlagnahmen. Ve.