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Sondermüll weiter nach Schönberg

Hamburg (ap) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat Anträge der Stadt Lübeck abgelehnt, die Lieferungen von Sondermüll auf die DDR–Deponie Schönberg vorläufig zu stoppen. Wie die Gerichtspressestelle am Montag mitteilte, kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß durch die beklagten Transportgenehmigungen Hamburgs die Rechte Lübecks nicht beeinträchtigt würden. Die Stadt Lübeck hatte gegen neun Transportgenehmigungen Hamburgs geklagt, um zu erreichen, daß diese zumindest vorläufig ausgesetzt würden. Die Stadt befürchtet durch die nur fünf Kilometer vom Lübecker Stadtgebiet in der DDR gelegene Deponie eine Gefährdung ihres Grundwassers. Das Gericht habe allerdings die Auswirkungen, die die Deponie für Lübeck haben könnte, aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht umfassend berücksichtigen können, teilte die Pressestelle mit. Bei den Anträgen der Stadt sei es nur um bestimmte Transporte gegangen, die „nach Art und Menge“ keine Gefahr für das Lübecker Grundwasser bedeuteten.

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