: Wasserwirtschaft schlägt Alarm
■ Besorgnis über steigende Gift–Belastung des Grundwassers / Verband schreibt an Gesundheitsministerium und fordert Verbot von wassergefährdenden Pestiziden
Bonn (ap) - Besorgt über die steigende Belastung von Seen, Flüssen und Grundwasser mit Pestiziden hat sich der Bundesverband der Deutschen Gas– und Wasserwirtschaft (BGW) geäußert. In einem am Montag in Bonn veröffentlichten Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium spricht ein BGW–Geschäftsführer, Wolf Pluge, von einem alarmierenden Anstieg der Belastung. Die gemessenen Konzentrationen bedeuteten teilweise eine beträchtliche Überschreitung künftig geltender Grenzwerte. Pluge forderte ein völliges Verbot aller wassergefährdenden Pflanzenschutzmittel auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. Untersuchungen zeigten, daß die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln auch dann in das Grundwasser gelangen, wenn sie entsprechend den Vorschriften verwendet würden. Es sei wiederholt festgestellt worden, daß Pflanzenschutzmittel im Einzugsbereich von Wassergewinnungsanlagen trotz Verbots durch die Zulassungsbehörde verwendet würden, weil die Anwendungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz kein Verbot vorsehe. Auch komplizierte Wasseraufbereitungstechniken könnten bei Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln nur bedingt Abhilfe schaffen. Pluge wies darauf hin, daß das seit Januar geltende neue Pflanzenschutzgesetz erstmals dem Schutz des Grundwassers gleichen Rang einräume wie dem Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt. Die Novellen zur Pflanzenschutzmittel–Verordnung berücksichtigten diese Gesetzeslage jedoch nicht. In der BRD werden jährlich 30.000 t Pflanzenschutzmittel, das sind 1.800 Marken mit 300 unterschiedlichen Wirkstoffen, versprüht, 80 Prozent in der Landwirtschaft, der Rest in Kleingärten, Haushalten oder auf öffentlichen Flächen. Zu den für das Grundwasser gefährlichsten Stoffen gehören die Unkrautvernichtungsmittel der Triazin–Klasse mit den Wirkstoffen Atrazin und Simazin, die sich zwischen 300 und 500 Tage im Ackerboden halten und von dort nach und nach ins Grundwasser oder in die Oberflächengewässer gespült werden. Die Trinkwasserverordnung sieht ab 1989 pro Liter Trinkwasser einen Höchstwert von 0,1 Millionstel Gramm (Mikrogramm) je Substanz und 0,5 Mikrogramm als Summe aller Stoffe vor. In Schleswig–Holstein und NRW wurde Atrazin im Grundwasser mit einer Konzentration von 0,7, in Bayern sogar bis zu 2,4 Mikrogramm je Liter gemessen. Im Uferfiltrat am Niederrhein seien bis zu 0,5 Mikrogramm des Insektenvernichtungsmittels Lindan gemessen worden.
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