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Hessische VoBo–Initiative klagt gegen Volkszählung

Marburg (taz) - Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird in Kürze eine Klage gegen die Volkszählung eingereicht. Bei einer Pressekonferenz im Anschluß an das Treffen der hessischen VoBo–Initiativen in Marburg erklärte Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck–Scholz (einer der Kläger gegen die Volkszählung 83), in einem Normenkontrollverfahren solle damit die hessische Rechtsverordnung zur Ausführung der Volkszählung geprüft werden. „Die Stoßrichtung des geplanten Verfahrens geht dahin, daß in Hessen die Erhebungsstellen an die Gemeinden gegeben sind, und zwar in einer Größenordnung von 3.000 und mehr Einwohnern. Diese Zahl ist viel zu gering bemessen.“ Nach Angaben des Anwaltes ist die Gefahr einer Interessenkollision und damit die Gefährdung des Datenschutzes gegeben. Die Marburger Initiative hofft auf eine Entscheidung noch vor dem 25. Mai, zumindest aber auf eine einstweilige Anordnung. A.F.

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