THTR offiziell fertiggestellt

■ VEW übergibt den Hochtemperaturreaktor an zukünftige Betreiber / Dauerbetriebsgenehmigung nicht vor 1990 / „Betriebstüchtigkeit“ propagiert - Konstruktionsmängel ignoriert / Normalbetrieb noch nicht in Sicht

Von Petra Bornhöft

Berlin (taz/dpa) - Die Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) haben den Thorium– Hochtemperaturreaktor THTR 300 rückwirkend zum 1. Juni 1987 an die künftige Betreibergesellschaft offiziell übergeben. Eigentümer und Betreiber der Anlage ist demnach künftig die Hochtemperatur–Kernkraftwerk GmbH (HKG), an der die VEW mit 33 das kommunale Elektrizitätswerk Elektromark Hagen und die Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH (Veltheim) mit je 26 die Wuppertaler Stadtwerke mit zehn und die Stadtwerke Aachen mit 5 Mit der Übergabe des THTR an die VEW–Tochtergesellschaft gilt die Bauzeit des Prototyp–Reaktors offiziell als beendet. Als Erbauer fungierte ein Firmenkonsortium, dem die Brown, Boveri und Companie AG (BBC–Mannheim), die Hochtemperatur–Reaktorbau GmbH (HRB–Dortmund) und die Atomfabrik NUKEM GmbH (Mannheim) angehören. Nicht, wie ursprünglich geplant etwa drei Jahre, sondern fast 14 Jahre vergingen bis zum formellen Abschluß der Bauarbeiten. Wie die VEW am Freitag mitteilte, sei am 25. Mai der „Probebetrieb des THTR erfolgreich“ abgeschlossen worden. Im Testlauf habe man sowohl die Sicherheit als auch die Betriebstüchtigkeit des ersten Hochtemperaturreaktors der Welt mit kugelförmigen Brennelementen nachgewiesen. Im Gegensatz zu dieser Erfolgsmeldung steht das noch im April von der VEW bestätigte Eingeständnis großer Probleme mit der unerwartet hohen Kugeldichte und dem Schnellabschaltsystem. Unwidersprochen berichtete die taz, daß ein Normalbetrieb mit 100 Prozent Leistung technisch gesehen noch längst nicht in Sicht ist. Allein wegen des erforderlichen Umwälzens des Kugelhaufens muß der Reaktor spätestens nach 20 Tagen heruntergeschaltet werden (vgl. taz vom 22.4.87). Mit der endgültigen Erlaubnis für den Dauerleistungsbetrieb des THTR hat die Übergabe an die HKG nichts zu tun. Bereits im April hat das nordrhein–westfälische Wirtschaftsministerium, die Aufsichts– und Genehmigungsbehörde, erklärt, daß über diese Genehmigung nicht vor 1990 entschieden werde. Rechtliche Voraussetzung dafür ist unter anderem der erfolgreiche Abschluß der andauernden, letzten Phase des Leistungsversuchsbetriebes sowie der Nachweis eines externen Zwischenlagers für den THTR– Atomschrott. Die dafür vorgesehene Halle in Ahaus wird wegen diverser Gerichtsverfahren vermutlich weit über 1990 hinaus eine Bauruine bleiben.