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Blitz–Anzeige gegen Fotograf

■ Freiburger Pressefotograf von der Polizei bei der Arbeit behindert / Das Blitzgerät von der Kamera gerissen / Auf eine Beschwerde hin kontert die Polizei mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigung

Aus Freiburg Thomas Scheuer

„Die Polizei muß bemüht sein, die Berichterstattung durch die Presse nicht zu beeinträchtigen.“ So steht es in den „Verhaltensgrundsätzen zwischen Presse und Polizei“, die die Innenminister der Länder und des Bundes mit den Berufsverbänden der Journalisten 1982 vereinbarten. Die Einsatzgrundsätze der in Freiburg derzeit aus dem ganzen Ländle zusammengezogenen Polizeieinheiten sind offenbar vom gegenteiligen Bestreben geprägt; ihr Gebaren gegenüber Presseleuten wird zu nehmend rüpelhafter: Nachdem die Fahnder kürzlich bereits bei einer Pressefotografin Bildmaterial von den nächtlichen Krawallen zu Pfingsten beschlagnahmt hatten, wurde am vergangenen Wochenende ein Agentur–Fotograf bei der Arbeit während eines Polizeieinsatzes behindert - und jetzt von der Polizei auch noch angezeigt. Der Foto–Reporter der Deutschen Presse–Agentur (dpa) war in der Nacht von Samstag auf Sonntag eher zufällig dazu gestoßen, als aus Stuttgart stammende Polizeieinheiten in Freiburgs Zentrum etwa zwei Dutzend randalie rende Skinheads festsetzten. Zunächst konnte der Fotograf die Aktion ungestört ablichten. Dann bauten sich zwei Beamte vor ihm auf und forderten ihn auf, das Fotografieren einzustellen. Noch während er sich als Pressevertreter auswies, wurde ihm von einem dritten Polizisten im Vorbeigehen das Blitzgerät von der Kamera gerissen. Der Fotograf beschwerte sich darüber beim Einsatzleiter, ohne dem entsprechenden Beamten Absicht zu unterstellen. Der Einsatzleiter jedoch beschuldigte ihn seinerseits, das Blitzgerät selbst absichtlich auf den Boden geworfen zu haben, um falsche Anschuldigungen gegen die Polizisten erheben zu können. Seltsamer Weise steckte der Schuh des abgerissenen Blitzgerätes noch auf dem Kameragehäuse. Das Begehren des Agentur–Fotografen, den Vorfall Anfang der Woche über die Freiburger Polizeidirektion zu klären, konterte diese mit einer förmlichen Anzeige wegen Verdachts der falschen Anschuldigung. Daraufhin erstattete der Fotograf seinerseits über den Presserechtsexperten und Rechtsanwalt Götz von Olenhusen Anzeige wegen Sachbeschädigung.

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