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Vorsicht, Strahlenschutz!

■ Das deutsch–deutsche Abkommen ist paraphiert

Wenn den Deutschen (Ost) das AKW durchgeht, werden die Deutschen (West) umgehend informiert. Und umgekehrt. Wie beruhigend. Mit dem deutsch–deutschen Strahlenschutz–Abkommen, das gestern paraphiert worden ist, versprechen sich beide Seiten prompte Information bei atomaren Unfällen. Was aber ist ein atomarer Unfall? Eine nicht geplante Abschaltung, ein kleines Leck, ein großes Leck, eine kontrollierte „Freisetzung“ von Radioaktivität oder erst eine unkontrollierte? Darüber verliert das Strahlenschutz–Abkommen kein Wort. Die Definition bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Wenn in den neunziger Jahren das AKW Stendhal seinen Betrieb aufnimmt, liegt Berlin genau 86 km von diesem Standort entfernt. Was passiert in der Mauerstadt nach einem schweren Unfall in Stendhal? Was macht der Senat mit seiner umfassenden und prompten Information, falls sie tatsächlich zustandekommt? Wohin will er die zwei Millionen West–Berliner evakuieren? Was wird er ihnen sagen? Und was wird er (muß er) verschweigen, um Panik zu vermeiden? Welche Vereinbarungen sind mit den DDR–Grenzbehörden getroffen? Sind überhaupt welche getroffen? Auf all diese Fragen gibt das Strahlenschutz– Abkommen keine Antworten. Denn der Ernstfall ist - trotz Tschernobyl - nicht vorgesehen. Das Strahlenschutz–Abkommen ist eine Spätfolge von Tschernobyl. Es bietet die papierne Illusion von Sicherheit und Transparenz. Wirksamer Strahlenschutz kann nur heißen: die Mauer ein–, die AKWs abreißen. In beliebiger Reihenfolge. Manfred Kriener

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