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BGA verbietet nur Instant–Zellen

Berlin (dpa) - Das Bundesgundheitsamt in Berlin (BGA) hat am Freitag noch einmal klargestellt, daß von dem befristeten Verbot für Zelltherapeutika Frischzellen nicht betroffen sind. Frischzellen fallen nicht unter das Arzneimittelrecht und sind damit nicht zulassungspflichtig. Die gesundheitlichen Bedenken seien aber in beiden Fällen gleich. Das BGA besitze keine Befugnis, Anordnungen in bezug auf Zellpräparationen zu treffen, die unmittelbar nach ihrer Gewinnung bei Patienten angewendet werden. Aus diesem Grund habe das BGA die Bundesländer auf die Bedenken der Behörde bezüglich der Frischzellen aufmerksam gemacht.

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