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HU klagt gegen Verfassungschutz

■ Humanistische Union will mit einer Klage vor VG verhindern, in „extremistische“ Gruppierungen eingereiht zu werden

Von Jürgen Voges

Hannover (taz) - Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover wehrt sich jetzt die Humanistische Union dagegen, vom niedersächsichen Verfassungsschutz „in extremistische Gruppierungen eingereiht zu werden“. Gegenstand der Klage, die sich gegen den niedersächsischen Innenminister Wilfried Hasselmann richtet, ist ein Geheimpapier des Verfassungsschutzes vom Januar dieses Jahres, in dem der Widerstand gegen die Volkszählung als „im wesentlichen von politischen Extremisten initiiert“ bezeichnet wurde und das 14 Gruppierungen, darunter die Humanistische Union selbst, die Grünen, die Jungdemokraten und den Republikanischen Anwaltsverein als Gegner der Volkszählung aufführte. Mit der Klage wolle man erreichen, so sagte der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, der Richter Ulrich Vultejus, gestern in Hannover, daß der Verfassungsschutz wieder auf seine gesetzlichen Aufgaben beschränkt werde. Die Humanistische Union habe beantragt, daß das Verwaltungsgericht die Sammlung von Informationen über die Bürgerrechtsorganisation für rechtswidrig erkläre. Außerdem solle der Verfassungsschutz allen staatlichen Stellen und Mandatsträgern, die das Geheimpapier unter dem Titel „Extremistische Agitation und Aktivitäten gegen die Volkszählung 1987“ erhalten haben, mitteilten, daß „die Humanistische Union nicht Objekt der Beobachtung des Verfassungsschutzes ist“. Die Humanistische Union, so erklärte Ulrich Vultejus weiter, wolle diesen Prozeß „stellvertretend für alle Bürger führen, die unzulässig vom Verfassungsschutz beobachtet werden und sich selbst nicht wehren können“. Gleichzeitig solle mit der Klage verhindert werden, daß die HU im nächsten Verfassungsschutzbericht aufgeführt werde.

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