„Das Recht wird der WAA angepaßt“

■ Gemeinde Wackersdorf ändert auf Wunsch des Bayerischen Innenministeriums Bebauungsplan für die WAA

Von Luitgard Koch

München (taz) - Nach einer „Anregung“ des Bayerischen Innenministeriums hat die Gemeinde Wackersdorf die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan der umstrittenen Atommüllfabrik in der Oberpfalz beschlossen. Die zahlreichen Änderungswünsche des Betreibers DWK, wie etwa die Rodung eines 50 Meter langen Streifens und die Beseitigung eines Sandhügels (im Szene–Jargon „Chaoteneck“genannt), um ein Aufmarschfeld für die Polizei zu schaffen, sind inzwischen nicht mehr mit dem ursprünglichen Bebauungsplan abzudecken, teilte Ministerialdirigent Zeitler der Gemeinde schriftlich mit. Gleichzeitig wies er in seinem Brief darauf hin, daß sich die Gemeinderäte mit Rücksicht auf die Terminplanung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan möglichst schnell an die Arbeit machen sollten. Der Vorsitzende Richter Richard Metzeler vom 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) habe ihm nämlich zugesichert, so lange abzuwarten, um sich dann „gegebenenfalls mit dem geänderten Bebauungsplan befassen zu können“. Ursprünglich war die mündliche Verhandlung noch im Juli vorgesehen. Die Planungskosten des Änderungsverfahrens übernehme selbstverständlich die DWK, machte der Ministerialdirigent der Gemeinde die Sache schmackhaft. Von all diesen Mauscheleien erfuhr der Anwalt der Klägerseite, Wolfgang Baumann, kein Wort. Für ihn ist nach diesen Absprachen klar, daß die Richter dem Freistaat eine blamable Niederlage vor Gericht ersparen wollen und der momentane Bebauungsplan rechtswidrig ist. „Hier wird nicht nach herrschender Rechtslage geplant, sondern die Rechtslage der WAA angepaßt“, so der Anwalt. In einem Brief an den Bayerischen VGH verlangt Baumann deshalb eine sofortige Eröffnung des Verfahrens und fordert den Vorsitzenden Richter auf, ihm mitzuteilen, „welche weiteren Erkenntnisse“ die Gegenseite inzwischen vom Gericht erhalten hat. Noch nicht abgeschlossen ist auch das Verfahren für die atomrechtliche Genehmigung der WAA. Im April dieses Jahres hob der VGH die vom Bayerischen Umweltministerium erteilte erste Teilerrichtungsgenehmigung auf. Begründung: Für die ersten Bauabschnitte reiche eine bloße Baugenehmigung aus. Gegen dieses Urteil klagen sowohl der Anwalt der WAA–Gegner als auch die DWK beim Bundesverwaltungsgericht.