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Fememord im Stadtwald vor Gericht

■ Vier neofaschistische Skinheads müssen sich in Hannover wegen des grausamen Mordes an einem ihrer Kameraden verantworten / Ein Nebenklage–Vertreter ist Gerhard Schröder (SPD)

Von Jürgen Voges

Hannover (taz) - Vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover begann gestern ein Mordprozeß gegen vier neofaschistische Skinheads, die am 3. Februar dieses Jahres ihren 17jährigen Kameraden Roger Bornemann grausam getötet haben. Die Angeklagten hatten die Tat zugegeben. Laut Anklageschrift sollen die vier 18 bzw. 19 Jahre alten Skinheads Roger Bornemann bereits vor der eigentlichen Tat mißhandelt haben. Anschließend hätten sie den Verletzten auf einen Spielplatz am Rande des hanno verschen Stadtwaldes geschleppt und gedroht: „Jetzt machen wir dich richtig alle.“ Die Täter hätten eine eiserne Mülltonne auf ihren am Boden liegenden Kameraden geworfen, ihm CS–Gas ins Gesicht gesprüht und durch Schläge mit einem Ast und einer Zaunlatte den Schädel zertrümmert. Für die Anklage sind die vier Skinheads und auch ihr Opfer „Mitglieder oder Anhänger der neofaschistischen FAP“ und auch Mitglieder der FAP–nahen „Kameradschaft Eisernes Kreuz (EK 1)“, einer Gruppe, der über 20 weitere Straftaten wie Brandanschläge, Waffendiebstahl und Raubüberfall angelastet werden. Roger Bornemann sei umgebracht worden, weil er bei der Polizei offen über die Straftaten von Gruppenmitgliedern ausgesagt habe und die Täter weitere Aussagen befürchtet hätten. Das Gericht lehnte es ab, wegen des Alters der Täter die Öffentlichkeit auch nur teilweise auszuschließen. Gegen den Ausschluß der Öffentlichkeit wandten sich auch Nebenklagevertreter Hela Rischmüller und der SPD–Oppositionsführer Gerhard Schröder, die die Rechte des Vaters und der Schwester von Roger Bornemann wahrnehmen.

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