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55 Bq gefährden Babies

Kiel (dpa) - Zum ersten Mal hat ein bundesdeutsches Gericht einen Einzelhändler dazu verurteilt, radioaktiv belastete Babynahrung von der Käuferin zurückzunehmen und den Kaufpreis plus Zinsen zu erstatten. In einem rechtskräftigen Urteil entschied das Amtsgericht Kiel (Az.: 8 C 2/87) entsprechend einem Sachverständigengutachten, daß die bei einer Untersuchung der Babynahrung festgestellte Strahlenbelastung von 55,2 Becquerel pro Kilogramm „eine Gesundheitsgefährdung für Kleinkinder“ darstelle, die „etwa den Umweltrisiken Rauchen und Autofahren vergleichbar“ sei. Insofern sei die von der Klägerin in einem Drogeriemarkt gekaufte Babynahrung „fehlerhaft und damit mangelhaft“, entschied das Gericht. Ein Mangel liege immer dann vor, wenn „die Istbeschaffenheit einer Sache von der Sollbeschaffenheit negativ abweicht“. Da Babynahrung „keinerlei Gesundheitsgefährdung darstellen darf, hier eine solche aber durch die Strahlenbelastung gegeben ist“, liege ein Mangel vor. Der beklagte Drogeriemarkt wurde dazu verurteilt, den Kaufpreis von 29,99 Mark mit vier Prozent Zinsen seit dem 22.1.1987 „Zug um Zug gegen Rückgabe der 2–Kilo–Packung Babynahrung“ zu zahlen und außerdem die Prozeßkosten zu tragen. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

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