: Scheingefechte
■ Zur Kartellamtsentscheidung in Sachen Globalvertrag zwischen dem Deutschen Sportbund und ARD/ZDF
Seit den letzten Fernsehurteilen des Bundesverfassungsgerichtes ist das duale Rundfunksystem festgeschrieben, wird der Zuschauer von den öffentlich–rechtlichen Anstalten „grundversorgt“. Ihre Probleme mit den privaten Konkurrenten sind damit freilich nicht behoben, sie fangen erst an. Was Grundversorgung nämlich meint, haben die obersten Richter salomonisch offengelassen. Ihre Zauberformel ist ein Kaugummi, das nun von Richtermund zu Richtermund weitergereicht wird. Als erstes haben sich die Herren vom Bundeskartellamt mausig gemacht. Auch wenn ihre Zuständigkeit bezweifelt werden darf - Rundfunk ist Ländersache - so ist die Intervention zugunsten des Marktes von der Sache her doch gerechtfertigt. Denn die guten alten Zeiten, als ARD und ZDF noch allein das Feld beherrschten, sind ein für allemal perdu. Wettbewerb gab es schon zwischen den beiden Anstalten, Marktkonkurrenz hingegen gibt es erst seit dem Auftauchen der Privaten. Das weiß niemand besser als die öffentlich–rechtlich Beteiligten, die, um der Konkurrenz voraus zu sein, Filmrechte en gros einkaufen, oder in der Unterhaltung den Privaten an Kommerzialität in nichts nachstehen. Das ist kein Vorwurf aber mindestens eine Aufforderung, mit der Heuchelei Schluß zu machen. Das gilt genauso für die private Konkurrenz. Wo sie können, schachern sie um Exclusiv–Rechte an Filmen, Sportsendungen und anderen Highlights. Eine andere Frage ist, was für den Zuschauer dabei herauskommt. Bisher haben die Anstalten ihre Exclusivität damit begründen können, daß sie auch dem nicht ganz so attraktiven Breitensport ihre Aufmerksamkeit widmen. Deshalb fürchtet der Sportbund zu Recht, daß zukünftig nur noch die Rosinen ins Haus kommen, die auch eine genügend hohe Einschaltquote versprechen. Nach englischem Vorbild wäre das Problem aber leicht zu beheben. Für Großveranstaltungen gibt es keine Exclusivrechte. Die treiben nur die Preise hoch, die letztlich der Konsument zu zahlen hat. Benedict M.Mülder
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