: Gnadenlos gegen Boock
■ Revision des Urteils gegen Peter Jürgen Boock zum zehnten Jahrestag der Schleyer–Entführung verworfen / Längstes RAF–Verfahren endgültig zu Ende / Weitere Urteile auch gegen Helmut Pohl und Stefan Frey
Berlin (taz) - „Die Bekämpfung von Terror und Gewalt bleibt eine Daueraufgabe für Staat und Bürger“, rief Bundesinnenminister Zimmermann am Freitag in Bonn zu „steter Wachsamkeit“ auf. Obwohl in der Folgezeit des Schleyer–Attentates vor zehn Jahren über 60 Festnahmen erfolgt seien, dauere der Terrorismus weiter an. Warum die RAF ein Dauerthema bleibt, erklärt Heinrich Hannover, Verteidiger des frühe ren RAF Mitglieds Peter Jürgen Boock, in einem taz–Interview anläßlich der Verwerfung der Revision des Boock–Urteils durch den Bundesgerichtshof: „Ich kann diesen Wink aus Karlsruhe nur so verstehen, daß man den Terrorismus aus politischen Gründen braucht.“ Die Bundesanwaltschaft stehe repräsentativ für diejenigen, die den Terrorismus benötigten, um ein bequemes Feindbild aufzubauen. „Die Bereitschaft,“ so Hannover, „Terroristen den Ausstieg aus der RAF zu ermöglichen, ist die einzige Chance, den Terrorismus zu beenden.“ Diese sei jedoch jetzt vertan worden. Auch die Urteile gegen die RAF–Mitglieder Helmut Pohl (lebenslang) und Stefan Frey (viereinhalb Jahre) wurden am Freitag rechtskräftig. Pohl war eine Beteiligung an dem Anschlag auf den US–Flughafen Ramstein zur Last gelegt worden, Frey die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. kk Tagesthema zum Boock–Urteil auf Seite 3 Kommentar auf Seite 4 A N S M E S S E R G E L I E F E R T Das vom Scharfsinn erfundene Treiben in die Verzweiflung: Rechtfertige dich. Aus dreizehn Buchstaben setzt sich zusammen die Unmöglichkeit. Nicht einmal Tote führen die tote Sprache des Rechts. Der Wind springt über seinen weißen Schatten. Rechtlos, das heißt ich lebe. HEINZ PIONTEK
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