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amnesty prangert Schwedens Justiz an

■ Kurden seit zwei Jahren wegen unbewiesenem „Terrorismus“–Vorwurf unter Gemeindearrest

Stockholm (taz) - Heftige Kritik hat amnesty international an Schweden wegen der Behandlung kurdischer Flüchtlinge geübt. In einem Brief des Generalsekretärs der Organisation, Ian Martin, an den schwedischen Justizminister Wickbom wird gefordert, den „Gemeindearrest“ von neun Kurden aufzuheben oder ihren Fall in einem öffentlichen Gerichtsverfahren zu verhandeln. Schon im Oktober 1985 hatte amnesty in dieser Sache erfolglos bei der schwedischen Regierung protestiert. Damals war gegen die Kurden durch Regierungsbeschluß ein „Gemeindearrest“ verhängt worden. Ihnen wurde damit verboten, ohne behördliche Genehmigung ihren Wohnsitz zu verlassen. Offizieller Grund war der Vorwurf des Terrorismus. Dieser Vorwurf war aber niemals konkretisiert worden, die Kurden hatten auch keine Möglichkeit, gerichtlich gegen den Beschluß vorzugehen. Nach Meinung von amnesty verstößt ein solches Verhalten gegen grundlegende Rechte der kurdischen Flüchtlinge. Entweder müsse die Regierung im Rahmen eines öffentlichen Gerichtsverfahrens Beweise auf den Tisch legen oder den Arrest aufheben. Einige der betroffenen Kurden - ihnen werden Verbindungen zur kurdischen Arbeitpartei PKK vorgeworfen - haben auch schon den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Dieser hat bislang aber über die Frage der Zulässigkeit eines solchen Gemeindearrests ohne Klagemöglichkeit hiergegen noch nicht entschieden. Eine offizielle Stellungnahme der schwedischen Regierung auf den amnesty–Brief liegt noch nicht vor.

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