: Faustrecht im Knast
■ Butzbacher Knastbeamter wegen Körperverletzung verurteilt Rollkommando im Einsatz / Ein Häftling: „Kein Einzelfall“
Frankfurt (taz) - Ein sogenanntes Rollkommando von acht Vollzugsbeamten bringt seit geraumer Zeit die Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Butzbach (Hessen) mit rüden Methoden zur Ruhe. Am Donnerstag wurde nun einer der Beamten wegen gemeinsam begangener Körperverletzung im Amt vom Friedberger Amtsgericht zu 30 Tagessätzen zu je 60 Mark verurteilt. Der verurteilte Beamte hatte Mitte 1986 mit sieben Kollegen den Fall Peter A. auf seine Weise gelöst: Die Truppe hat den Inhaftierten „übel zusammengeschlagen und mit Gummiknüppeln und Fußtritten traktiert.“ Peter A. stellte nach dem Vorfall Strafantrag gegen die Beamten. Die Klage wurde aber nur gegen „den Rädelsführer der Aktion“ zugelassen. Zu dem Zwischenfall kam es, als der Beamte dem Häftling Peter A. das Radio aus der Zelle weggenommen hatte. Als dieser dann erboßt die Einrichtung der Zelle kleingemacht hatte, rückte das berüchtigte Rollkommando an. Nach der „Behandlung“ setzten sie den Inhaftierten auf unbestimmte Zeit in einer Beruhigungszelle fest, schilderte der Anwalt Jürgen Fischer die Vorgänge. Erst nachdem der Gefängnispfarrer den Anwalt auf die Sache aufmerksam gemacht habe, sei Peter A. wieder aus der Beruhigungszelle entlassen worden. Wie der Häftling gegenüber der taz erklärte, sei dieser Vorfall „leider kein Einzelfall“. Auch andere Inhaftierte seien immer wieder den groben Aktionen der Vollzugsbeamten ausgesetzt. Der Leiter der JVA Butzbach meint dagegen, daß „solche Vorkommnisse statistisch gesehen gering“ seien. Ralf Volk
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