: Anti–WAA–Kundgebung erlaubt, Bierausschank jedoch untersagt
Aus Schwandorf Bernd Siegler
Im Rahmen einer sog. „Allgemeinverfügung“ hat das Landratsamt in Schwandorf sämtliche für heute geplanten Blockade– und Behinderungsaktionen auf den Zufahrtswegen zur WAA verboten. Auch der als Abschluß der diesjährigen Herbstaktionen gegen die Wiederaufbereitungsanlage geplante Demonstrationszug zum Bauzaun am Samstag wurde untersagt. Die Kundgebung auf dem Volksfestplatz in Wackersdorf am Samstag morgen kann jedoch stattfinden. Der Bauzaun, so das Landratsamt, werde von den Teilnehmern als Symbol dafür angesehen, daß die WAA gegen den Willen der Kernkraftgegner gebaut wird. Deshalb erwecke er derart „heftige Emotionen“, daß die Teilnehmer „schon beim Anblick des Zaunes eher zu Ausschreitungen neigen“. Das Landratsamt kommt zu dem Schluß, daß eine Durchführung der Demonstration zu dem mit einem Aufwand von mehr als 20 Millionen DM zur uneinnehmbaren Festung ausgebauten WAA–Baugelände eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde. Der Trägerkreis der Aktionstage, bestehend u.a. aus Vertretern der bayerischen Friedensbewegung und der bundesweiten Anti–AKW–Bewegung, geht davon aus, daß das Verbot auf Weisung der Regierung der Oberpfalz bzw. des bayerischen Innenministeriums erlassen worden ist. Die Verbotsbegründung reihe sich „nahtlos in die Diffamierungs– und Hetzkampagne“ gegen den WAA–Widerstand im Vorfeld der Aktionstage ein. Die Veranstalter legten beim Verwaltungsgericht in Regensburg Widerspruch ein. Die Kundgebung am Wackersdorfer Volksfestplatz am Samstag (Beginn des Musikprogramms um 10.00 Uhr) kann unter Auflagen stattfinden, der Bierausschank wurde jedoch untersagt.
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