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Panne bei Startbahn–Fahndung

■ Ungereimtheiten und Patzer der Sonderkommission bei Fahndung nach den Tatverdächtigen Frank Hoffmann / Differenzen zwischen Bundesanwaltschaft und Landeskriminalamt Hessen

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Franfurt (taz) - „Manches ist falsch gemacht worden“, meinte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Alexander Prechtel, am Mittwoch gegenüber der taz. In der Tat hat das Startbahn–Sonderkommando (Soko) - was die Fahndung nach dem flüchtigen Frank Hofmann (24) anbelangt, - gepatzt. Zwar wurde die Wohnung von Hoffmann in Mörfelden– Walldorf am Mittwoch nach den tödlichen Schüssen durchsucht, doch um Hoffmann selbst hat sich das SoKo dann offenbar nicht mehr gekümmert. Hoffmann hielt sich noch bis Sonnabend, den 7.11. in der Wohnung seiner Mutter in Mörfelden–Walldorf auf, ging einkaufen und fuhr mit dem Rad spazieren, obgleich der Haftbefehl gegen ihn bereits am Freitag, den 6.11. erlassen worden war. Prechtel räumt denn auch ein, daß es zwischen dem hessischen Landeskriminalamt (LKA) und der Bundesanwaltschaft hinsichtlich der Fahndungsarbeit „gewisse Differenzen“ gegeben habe, die aus der Vergangenheit herrührten. Als der Haftbefehl gegen Hoffmann erlassen wurde, sei es „bei den Hessen“ zu Indiskretionen gekommen. Wie LKA–Sprecherin Valenz auf Nachfrage der taz erklärte, habe man Frank Hoffmann nicht bei seiner Mutter gesucht, da Hinweise darauf vorgelegen hätten, daß der Gesuchte sich mit seiner Mutter entzweit hätte. Von einer Fahndungspanne wollte LKA– Sprecherin Valenz deshalb nichts wissen. Eine Hausdurchsuchung bei der Mutter sei überdies aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen gewesen. Rechtliche Gründe spielten am vergangenen Freitag dann allerdings keine Rolle mehr, als ein Oberstaatsanwalt der Bundesanwaltschaft in Begleitung von Mitgliedern der Soko bei Frau Hoffmann auftauchte und die Herausgabe des Briefes verlangte, den Frank Hoffmann an die taz geschrieben hatte. Die Begründung für die Haussuchung, die der Oberstaatsanwalt durchführte, war der Haftbefehl gegen Frank Hoffmann, datiert vom 6.11.87.

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