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Brokdorf–Einsatz rechtswidrig

■ Staatsanwaltschaft Itzehoe hält Tränengaseinsatz der Polizei bei Brokdorf für rechtswidrig Ermittlungen gegen Polizeibeamte wurden dennoch eingestellt / Keine Chance gegen Lügen

Aus Hannover Jürgen Voges

Der Tränengaseinsatz, mit dem am 7. Juni letzten Jahres vor dem AKW Brokdorf 20.000 KundgebungsteilnehmerInnen auseinandergetrieben wurden, war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe „in Art und Umfang rechtswidrig“. Es habe selbst nach Angaben der Polizeiführung kein Anlaß, insbesondere kein Rechtfertigungsgrund für den Reizstoffeinsatz bestanden, teilte jetzt die Staatsanwaltschaft einem Mitarbeiter der niedersächsischen Landtagsgrünen mit, der wegen des Einsatzes Strafanzeige gegen 30 Polizeibe amte erstattet hatte. Die Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen diese Beamten hat die Staatsanwaltschaft allerdings dennoch eingestellt. Es habe sich nicht feststellen lassen, so schreibt die Staatsanwaltschaft dem hannoverschen Grünen weiter, „von wem ein solcher Reizstoffeinsatz angeordnet wurde, bzw. welche Beamten an der Ausführung beteiligt waren“. Alle in Frage kommenden Beamten hätten eine Beteiligung an dem Einsatz bestritten. Auch die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, daß „die vernommenen Beamten zumindest vereinzelt die Unwahrheit bekundet haben, um absprachegemäß oder in stiller Übereinkunft sich selbst, Kollegen oder Vorgesetzte vor strafrechtlicher Verfolgung zu bewahren“. Bei dem einzelnen Beamten könne man allerdings nicht feststellen, ob er falsch ausgesagt oder tatsächlich den Einsatz nicht beobachtet habe. Da nicht mehr festgestellt werden könne, wie es zu dem Reizstoffeinsatz gekommen sei, könne man gegen den damaligen Einsatzleiter Polizeirat Hempel auch nicht den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch „Führungsfehler“ erheben, heißt es abschließend in dem Schreiben der Itzehoer Staatsanwaltschaft.

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