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AIDS–Test gestoppt

■ In Hessen wurden 15 Ehepaare, die Pflegekinder betreuen, „möglicherweise unter Druck“ einem HIV–Test unterzogen

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Die Kreisverwaltung des hessischen Rheingau– Taunus–Kreises hat jetzt AIDS– Tests gestoppt, die vom Kreisgesundheitsamt in der Zeit von Juli bis November 1987 an mehreren Ehepaaren vorgenommen worden waren, die Pflegekinder betreuen oder betreuen wollten. Die betroffenen 15 Ehepaare wurden - so die Kreisverwaltung - erst während der Routineuntersuchungen, der sich Pflegeeltern generell unterziehen müssen, darüber informiert, daß dabei auch ein AIDS– Test integriert sei. Mindestens zwei Ehepaaren sei eröffnet worden, daß sie ihre Pflegekinder abgeben müßten, falls sie den AIDS– Test ablehenen würden. Der zuständige Kreisbeigeordnete, Wolfgang Muno (CDU), kündigte eine Untersuchung der Vorgänge an. Es liege nicht im Interesse der Kreisverwaltung, daß amtliche Bemühungen, die BürgerInnen für freiwillige und anonyme Maßnahmen in der AIDS– Vorsorge zu gewinnen, unterlaufen würden. Nach Muno waren die AIDS–Tests an den Pflegeeltern aufgrund von Ergebnissen einer Fachtagung der Jugendbehörden der hessischen Landkreise im Rheingau–Taunus–Kreis eingeführt worden. Die Experten hätten ihre Empfehlungen vom Sommer dann Ende November allerdings selbst korrigiert. Die Kreisverwaltung habe deshalb angeordnet, daß jetzt generell auf den AIDS– Test bei Pflegeeltern verzichtet werde. Auf Nachfrage der taz erklärte der Pressereferent des hessischen Sozialministeriums, Eckert, daß zur Durchführung von AIDS– Tests an Pflegeeltern ohnehin kein Anlaß bestehe, weil ausgesuchte Pflegeltern „mit Sicherheit nicht den Risikogruppen zugeordnet werden können“. Eckert korrigierte Wolfgang Muno dahingehend, daß es nicht das Landesjugendamt - respektive die Kreisjugendämter - gewesen sei, das eine Empfehlung für die Durchführung von AIDS–Tests an Pflegeeltern gegeben habe. Eckert: „Wir wissen noch nicht, wer diese Empfehlung ausgesprochen hat.“ Der Sprecher legte Wert auf die Feststellung, daß nur im Rheingau–Taunus–Kreis entsprechend verfahren worden sei. Entsprechende Vorkommnisse aus anderen (hessischen) Kreisen seien nicht bekannt.

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